Mit über 18 Jahren Erfahrung begleiten wir Unternehmen durch den gesamten Konformitätsbewertungsprozess, führen eine umfassende Risikobeurteilung durch und stellen sicher, dass die darin enthaltenen Maßnahmen zur Erhöhung der Bedienersicherheit praktikabel sind. Denn bei aller Sicherheit muss die Maschine noch ihren Zweck erfüllen können.
Die CE-Kennzeichnung ist für viele Maschinen und Anlagen in der EU gesetzlich vorgeschrieben. Sie bestätigt, dass ein Produkt alle relevanten Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltanforderungen erfüllt. Doch der Weg zur CE-Kennzeichnung ist oft komplex – wir unterstützen Sie dabei!
Jede Maschine birgt potenzielle Risiken – eine detaillierte Risikobeurteilung ist daher ein zentraler Bestandteil der CE-Kennzeichnung. Wir analysieren Gefahrenstellen, bewerten Risiken und erarbeiten Maßnahmen zur Risikominderung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Mehr dazu erfahren Sie in unserer technischen Dokumentation, die alle erforderlichen Nachweise für eine sichere Maschinenkonformität umfasst.
Um eine CE-Kennzeichnung zu erhalten, muss das Produkt eine Konformitätsbewertung durchlaufen. Wir begleiten Sie dabei und erstellen alle erforderlichen Unterlagen für die EG-/EU-Konformitätserklärung oder Einbauerklärung.
Die CE-Kennzeichnung erfordert eine vollständige technische Dokumentation, die unter anderem Betriebsanleitungen, Sicherheitsnachweise und technische Zeichnungen enthält. Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie in unserer Leistungsbeschreibung zur technischen Dokumentation.
Ob Hersteller oder Importeur – jeder, der Maschinen innerhalb der EU vertreibt, ist für die CE-Konformität verantwortlich. Wir beraten Unternehmen individuell und übernehmen die gesamte CE-Prozessabwicklung.
Klärung der Systemgrenzen
Normenrecherche
Prüfung der EG-/EU-Konformität
Diskussion der Ergebnisse
Feststellen und Bewerten der Risiken für Menschen an und in der Umgebung der Maschine
Handlungsempfehlungen
Gehirnfreundliche Dokumentation
Vorbereitung der Konformitätserklärung
Feststellen der Vollständigkeit der technischen Unterlagen, ggf. deren Ergänzung
ggf. Übersetzung, wenn Ihre Maschine in ein anderes EU-Land exportiert wird
Unterschriftsreife EG-/EU-Konformitätserklärung oder Einbauerklärung
CE-Kennzeichnung verlangt einen vollumfassenden Überblick und tiefes Verständnis über aktuelle Richtlinien, Verordnungen und Normen. Wir kennen Ihre Herausforderungen und können Ihnen helfen.
Eine fehlende oder fehlerhafte CE-Kennzeichnung kann schwerwiegende Konsequenzen haben, darunter Bußgelder, Vertriebsverbote oder Rückrufaktionen. Durch eine korrekte CE-Kennzeichnung sichern Sie sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden.
Ihre Vorteile einer professionellen CE-Kennzeichnung:
Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Einhaltung aller relevanten EU-Richtlinien. Dadurch minimieren Sie das Haftungsrisiko und gewährleisten die Produktsicherheit.
Ohne CE-Kennzeichnung dürfen Maschinen und Produkte in der EU nicht verkauft oder in Verkehr gebracht werden. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
Wir arbeiten nach einem klar strukturierten Prozess, um sicherzustellen, dass Ihr Produkt den geltenden EU-Richtlinien entspricht.
Bevor wir mit dem Prozess starten, klären wir alle gesetzlichen Anforderungen, die für Ihre Maschine oder Anlage gelten. Dazu gehört die Prüfung relevanter EU-Richtlinien wie der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Niederspannungsrichtlinie.
Ein wesentlicher Bestandteil der CE-Kennzeichnung ist das Konformitätsbewertungsverfahren. Wir identifizieren potenzielle Gefahrenstellen, bewerten Risiken und definieren geeignete Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit Ihrer Maschine zu gewährleisten.
Nach Abschluss aller vorherigen Schritte bereiten wir die EG-/EU-Konformitätserklärung unterschriftsreif für Sie vor und stellen sicher, dass alle erforderlichen Kennzeichnungen und Dokumente korrekt vorliegen. Ihre Maschine kann nun mit der CE-Kennzeichnung versehen und rechtskonform in der EU vertrieben werden.
Nach Abschluss aller vorherigen Schritte erstellen wir die EG-/EU-Konformitätserklärung und stellen sicher, dass alle erforderlichen Kennzeichnungen und Dokumente korrekt vorliegen. Ihre Maschine kann nun mit der CE-Kennzeichnung versehen und rechtskonform in der EU vertrieben werden.
Falls Ihre Fragen nicht beantwortet wurde, können Sie uns gerne kontaktieren.
Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt alle relevanten EU-Richtlinien und Sicherheitsanforderungen erfüllt. Sie ist Voraussetzung, um Produkte in der Europäischen Union legal verkaufen und in Verkehr bringen zu dürfen.
Alle Produkte, die unter eine der zahlreichen EU-Richtlinien fallen, benötigen eine CE-Kennzeichnung. Dazu gehören unter anderem:
✔ Maschinen und Anlagen (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
✔ Elektrische Geräte (Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU)
✔ Medizinprodukte (Medizinprodukteverordnung MDR 2017/745)
✔ Bauprodukte (Bauproduktenverordnung CPR 2024)
✔ Persönliche Schutzausrüstung (PSA-Verordnung (EU) 2016/425)
Die Verantwortung liegt beim Hersteller, Importeur oder Händler, der ein Produkt auf den EU-Markt bringt. Der Hersteller muss sicherstellen, dass sein Produkt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, während Importeure und Händler prüfen müssen, ob das Produkt eine gültige CE-Kennzeichnung besitzt.
Der CE-Kennzeichnungsprozess besteht aus folgenden Schritten:
✔ Prüfung der geltenden EU-Richtlinien
✔ Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens
✔ Festlegung von Schutzmaßnahmen und technischen Spezifikationen
✔ Erstellung der technischen Dokumentation
✔ Ausstellung der Konformitätserklärung
✔ Anbringung der CE-Kennzeichnung
Produkte ohne CE-Kennzeichnung dürfen nicht auf dem EU-Markt verkauft oder in Verkehr gebracht werden. Zudem drohen hohe Strafen, Rückrufaktionen oder Importverbote.
Die Dauer hängt von der Komplexität des Produkts und der erforderlichen Prüfverfahren ab. In der Regel dauert der Prozess zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten.
Zu den notwendigen Unterlagen gehören:
✔ EG-/EU-Konformitätserklärung
✔ Technische Dokumentation (z. B. Betriebsanleitungen, Sicherheitsnachweise)
✔ Risikobeurteilung nach Produktsicherheitsgesetz
✔ Prüfnachweise und Zertifikate (falls erforderlich)
Nein, die CE-Kennzeichnung ist keine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle. Der Hersteller erklärt eigenverantwortlich, dass sein Produkt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Nur in bestimmten Fällen (z. B. bei Medizinprodukten oder explosionsgeschützten Geräten) ist eine Prüfung durch eine sogenannte „notifizierte Stelle“ erforderlich.
Nein, die CE-Kennzeichnung gilt nur für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Für die USA gelten andere Normen, wie z. B.:
✔ UL-Zertifizierung für elektrische Produkte
✔ FDA-Zulassung für Medizinprodukte
✔ OSHA-Normen für Arbeitssicherheit
In den EU-Mitgliedstaaten übernehmen Marktaufsichtsbehörden, z. B. das Gewerbeaufsichtsamt oder die Zollbehörden, die Kontrolle der CE-Kennzeichnung.
Ja, wenn sich herausstellt, dass ein Produkt die Anforderungen nicht erfüllt, kann die CE-Kennzeichnung zurückgenommen werden. In solchen Fällen kann es zu Produktrückrufen oder Verkaufsverboten kommen.
Zu den wichtigsten Normen gehören:
✔ EN ISO 12100 (Risikobeurteilung für Maschinen)
✔ EN 60204-1 (Elektrische Sicherheit von Maschinen)
✔ EN ISO 13849 (Funktionale Sicherheit)
Die CE-Kennzeichnung ist eine verpflichtende Selbstdeklaration des Herstellers, während das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) eine freiwillige Zertifizierung durch eine unabhängige Prüfstelle ist.
Sie sind unsicher, ob Ihre Maschine eine CE-Kennzeichnung benötigt oder welche Schritte erforderlich sind? Wir beraten Sie umfassend und erklären Ihnen genau, welche gesetzlichen Anforderungen für Ihr Produkt gelten und wie Sie den CE-Prozess effizient umsetzen.